Allgemeine Geschäftsbedingungen von Claudius Moser – Immobilien Moser

§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden (nachfolgend Kunden) und uns, Claudius Moser – Immobilien Moser (Kolumban-Schnitzer-Straße 14, 79777 Ühlingen-Birkendorf – nachfolgend Moser) geschlossenen Verträge.

(2) Informationen zu uns erhalten Sie hier.

(3) Das Leistungsangebot meiner Onlinepräsenz richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.

Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

(a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und

(b) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Wir haben uns auf den Verkauf von Wohnimmobilien spezialisiert, führen aber auch andere Dienstleistungen aus und verfolgen für unsere Kundengruppen (Verkäufer und Käufer) einen lückenlosen Rundum-Beratungsansatz, indem wir in allen anschließenden Bereichen zum Immobilienerwerb wie der Finanzierung, Vermietung und auch Verwaltung, partnerschaftlich mit jeweils hochqualifizierten Experten ihres Fachgebiets zusammenarbeiten.

Unsere Dienstleistungen können bspw. sein (nähere Einzelheiten finden Sie unter § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen):

  1. Makler-Alleinauftrag

  2. Makler-Käuferauftrag

  3. Makler-Verkäuferauftrag.

Bei allen o.g. Dienstleistungen kann der Kunde vorab ein kostenloses Telefon-Erstgespräch buchen bzw. in Anspruch nehmen.

Die von Moser angebotenen Dienstleistungen sind freibleibend unverbindlich, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.

(2) Die Beauftragung des Kunden stellt ein Angebot an Moser zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Dienstleistung dar. Wenn der Kunde eine Beauftragung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von Moser eine E-Mail, die den Eingang der Beauftragung bestätigt und Einzelheiten zur Beauftragung aufführt (Auftragungsbestätigung). Verträge kommen allein durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Moser nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

(4) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Die Vertragsbestimmungen werden von uns gespeichert.

(5) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der besonderen Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung auf unserer Website mitgeteilt wird, zu widerrufen (vgl. zum Widerrufsrecht § 6).

§ 3 Gegenstand der Dienstleistung

(1) Gegenstand des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags können die unter § 2 (1) lit. a) bis c) genannten Dienstleistungen sein.

(2) Makler-Alleinauftrag

(a) Hierbei erklärt der Kunde verbindlich, zur Erteilung eines Makler-Alleinauftrags berechtigt zu sein und beauftragt Moser mit dem Nachweis von Kaufinteressenten oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses betreffend das vom Kunden zu benennende Objekt sowie benennt den vorgesehenen Kaufpreis mit einer bestimmten Euro-Angabe.

(b) Die Maklerprovision im Fall einer erfolgreichen Käufervermittlung beträgt in der Regel 6 % des Verkaufspreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags fällig. Moser ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Kunden Provision zu verlangen. Wenn sich Moser von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine Vergütung versprechen lässt, erfolgt dies in der Weise, dass sich sowohl der Kunde als auch der Vertragspartner des Kunden zur Zahlung einer Maklergebühr in Höhe von jeweils 3 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichten.

(c) Kommt mit einem von Moser nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Objekt zustande, der mit dem hierdurch beabsichtigten Vertrag im Wesentlichen identisch ist, gilt hierfür ein Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt.

(d) Die Beauftragung läuft in der Regel 6 (sechs) Monate. Wird sie nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend um einen weiteren Monat.

(e) Moser verpflichtet sich, den Makler-Alleinauftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten.

(f) Der Kunde verpflichtet sich, während der Auftragsdauer keinen weiteren Makler zu beauftragen und jegliche Maklertätigkeit Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt zu untersagen.

(g) Die Maklergebühr entsteht auch dann, wenn der Kunde das Objekt während der Laufzeit des Vertrages an einen von einem anderen Makler beigebrachten Interessenten oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Makler-Alleinauftrags an einen von Unique nachgewiesenen Interessenten verkauft.

(h) Eine fristlose Kündigung des Makler-Alleinauftrags ist möglich,

- seitens des Kunden, wenn Moser nach vorheriger Abmahnung nicht unerheblich gegen seine Alleinauftragspflichten (lit.e) verstößt.

(3) Makler-Käuferauftrag

(a) Hierbei ist der Kunde interessiert an einem vom Kunden und Moser näher zu beschreibenden Objekt.

Der Kunde beauftragt hierdurch Moser, ihm den Abschluss eines Kaufvertrags über das o.g. Objekt mit dem Eigentümer zu den bestmöglich erreichbaren Bedingungen zu vermitteln. Kommt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer dieses Objekts ein anderes als in dem Auftrag vorgesehenes Geschäft zustande, das mit dem vertragsgegenständlichen Geschäft wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist und ist Moser an diesem Geschäft durch Vermittlungsleistung beteiligt oder erwirbt der Kunde dieses Objekt im Wege der Zwangsversteigerung und ist Moser an diesen Geschäften durch Vermittlungsleistung beteiligt, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit von Moser als mitursächlich für den Erwerb anerkannt.

(b) Der Auftrag läuft in der Regel 6 (sechs) Monate. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.

(c) Am Tag des notariellen Vertragsabschlusses zahlt der Kunde in der Regel eine Maklergebühr in Höhe von 6 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Moser ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Kunden Provision zu verlangen. Wenn sich Moser von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine Vergütung versprechen lässt, erfolgt dies in der Weise, dass sich sowohl der Kunde als auch der Vertragspartner des Kunden zur Zahlung einer Maklergebühr in Höhe von jeweils 3 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichten.

Moser ist verpflichtet, zur Erreichung des Auftragszwecks vermittelnd tätig zu werden. Verletzt Moser diese Pflichten trotz Abmahnung durch den Kunden erheblich, ist der Kunde zur Kündigung dieses Vermittlungsauftrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

(d) Bei einem Vertragsabschluss kommt es für den Provisionsanspruch von Moser nicht darauf an, inwieweit die Vermittlungsleistung von Moser ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss war. Es wird vereinbart, dass die in Durchführung des Makler-Kaufauftrags erbrachten Vermittlungsleistungen von Moser in jedem Fall als ursächlich bzw. mitursächlich für den Vertragsabschluss gelten, auch wenn dieser nach Ablauf des Makler-Kaufauftrags erfolgt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Tätigkeit von Moser für einen nach Ablauf des Vermittlungsauftrags erfolgten Vertragsabschluss nicht kausal war.

(e) Der Kunde verpflichtet sich, Moser über alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Tatbestände, insbesondere über die äußersten Bedingungen, zu denen ein Erwerb des Objekts in Frage kommt, zu informieren und alles zu unterlassen, was die Durchführung des Auftrags erschweren könnte. Er verpflichtet sich ferner, während der Laufzeit des Vermittlungsauftrags keinen weiteren Makler in der gleichen Angelegenheit einzuschalten.

Verletzt der Kunde seine Verpflichtung, ist Moser zur Kündigung des Auftrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Moser kann außerdem den Ersatz der ihm durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Aufwendungen einschließlich einer angemessenen Entschädigung für seinen Zeitaufwand verlangen.

(f) Gibt der Kunde die durch Vermittlungsleistung von Moser entstandene Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags an einen Dritten weiter, der dann den Kaufvertrag schließt, entsteht auch hierdurch für Moser der Provisionsanspruch gemäß (3) lit. c).

(4) Makler-Verkäuferauftrag

(a) Hierbei erklärt der Kunde verbindlich, zur Erteilung eines Makler-Auftrags als Eigentümer berechtigt bzw. von etwaigen sonstigen Miteigentümern und Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein und beauftragt Moser mit dem Nachweis von Kaufinteressenten oder der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses betreffend das vom Kunden zu benennende Objekt.

(b) Kommt mit einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Objekt zustande, der mit dem beabsichtigten Vertrag im Wesentlichen identisch ist, gilt hierfür ein Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt.

(c) Die Beauftragung läuft in der Regel 6 (sechs) Monate. Wird sie nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend um einen weiteren Monat.

(d) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftrag im Falle des Verkaufs des Auftragsobjekts ohne Beteiligung von Moser oder im Falle der Aufgabe der Verkaufsabsicht unverzüglich zu kündigen.

(e) Der Kunde ist berechtigt,

- jederzeit an eigene Interessenten zu verkaufen,

- die Dienste von höchstens zwei weiteren Maklern zur Förderung des Verkaufs in Anspruch zu nehmen.

(f) Der Kunde verpflichtet sich,

- Moser unverzüglich von einer etwaigen Beauftragung weiterer Makler unter Angabe der Anschriften derselben zu unterrichten und

- Moser mindestens die gleich günstigen Angebotsbedingungen wie den anderen Maklern einzuräumen.

(g) Am Tag des notariellen Vertragsabschlusses zahlt der Kunde in der Regel eine Maklergebühr in Höhe von 6 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Moser ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Kunden provisionspflichtig tätig zu werden. Wenn sich Moser von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine Vergütung versprechen lässt, erfolgt dies in der Weise, dass sich sowohl der Kunde als auch der Vertragspartner des Kunden zur Zahlung einer Maklergebühr in Höhe von jeweils 3 % des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichten.

Die Maklergebühr entsteht auch dann, wenn der Kunde das Objekt innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Makler-Verkaufsauftrags an einen von Moser nachgewiesenen Interessenten verkauft.

(5) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere dann vor, wenn

  1. der Kunde eine Pflicht in erheblichem Umfang schuldhaft verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist abstellt; oder

  2. der Kunde zahlungsunfähig ist.

Weitere wichtige Gründe bleiben unberührt.

(6) Ist der Kunde Verbraucher, hat Moser sichergestellt, dass der Kunde auf unserer Website unter https://immobilien-moser.de eine Erklärung zur ordentlichen oder außergerichtlichen Kündigung eines auf der Website nach § 2 abgeschlossenen Vertrags über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche ist gut lesbar mit den Worten „Verträge hier kündigen“ beschriftet und führt den Kunden unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, die

  1. den Kunden auffordert und ihm ermöglicht Angaben zu machen

  1. zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund,

  2. zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit,

  3. zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags,

  4. zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll,

  5. zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an ihn und

  1. enthält eine Bestätigungsschaltfläche, über deren Betätigung der Kunde die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit den Worten „jetzt kündigen“ beschriftet ist.

Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite sind ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich.

§ 4 Behinderung/Höhere Gewalt

(1) Sieht sich Moser in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird Moser dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von Moser nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so kann Moser sich später auf diese Umstände nicht berufen.

Sollte keine Einigung zwischen Moser und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 5 Zahlungsmethode, Verzug, Aufrechnungsverbot

(1) Moser bietet nachfolgende Zahlungsmethode an:

  • Überweisung

Moser behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.

(2) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.

§ 6 Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht (Dienstleistung)

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Claudius Moser,

Kolumban-Schnitzer-Straße 14,

79777 Ühlingen-Birkendorf,

Tel.: +49 (0) 7743 – 929381

E-Mail: claudius.moser@immobilien-moser.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


 

BESONDERE HINWEISE

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen

 

  1. bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,

  2. bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung

  3. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,

  4. bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a) auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und

  5. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An

Claudius Moser,

Kolumban-Schnitzer-Straße 14,

79777 Ühlingen-Birkendorf,

E-Mail: claudius.moser@immobilien-moser.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°)

Bestellt am (°)/erhalten am (°)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

(°) Unzutreffendes streichen.

 

 

§ 7 Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Informationen und Unterlagen der anderen Partei dürfen nur solchen Personen zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, welche die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen der anderen Partei an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Moser haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Unique arglistig verschwiegen wurde.

Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Moser, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

(2) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von Moser auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Eine weitergehende Haftung von Moser ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Moser eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Moser haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Onlinepräsenz.

§ 9 Datenschutz

(1) Zu den Qualitätsansprüchen von Moser gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von Moser daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Moser wird die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

(2) Hierüber hinaus verwendet Moser personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.

(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.

(4) Moser wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.

(5) Im Übrigen verweist Moser auf seine Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen in Textform abzugeben. Unsere E-Mail-Adresse lautet: claudius.moser@immobilien-moser.de.

Unsere postalische Anschrift lautet:

Claudius Moser,

Kolumban-Schnitzer-Straße 14,

79777 Ühlingen-Birkendorf.

 

Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung wird Moser den Kunden hierüber in Kenntnis setzen.

(2) Der zwischen Moser und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Ühlingen-Birkendorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Moser oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

(4) Moser weist den Kunden darauf hin, dass er als Verbraucher neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: claudius.moser@immobilien-moser.de. Moser weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

September 2023

AGB erstellt von Rechtsanwalt Karlheinz Roth in Zusammenarbeit mit yourXpert.

Online Rechtsberatung yourXpert
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